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Ambulant betreutes Wohnen

Fast jeder dritte Deutsche leidet im Laufe seines Lebens mindestens einmal an einer psychischen Erkrankung. So geht dies mit erheblichen Einbußen an Selbstvertrauen und Alltagskompetenz einher. Die Rückkehr in einen normalen Alltag mit guter Lebensqualität ist hier das vorrangige Ziel. Dies zu unterstützen ist Aufgabe des Ambulant betreuten Wohnens im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Zentrales Ziel des ambulant betreuten Wohnens gem. § 90 SGB IX ist es, Bielefelder Bürger*innen ab dem 18. Lebensjahr mit einer psychischen oder Abhängigkeitserkrankung in ihrer eigenständigen Lebensführung zu unterstützen und dadurch eine soziale und gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Ambulant Betreutes Wohnen verbindet dabei eine selbständige Lebensführung im eigenen Wohnraum mit regelmäßiger Beratung und Betreuung durch unsere erfahrenen sozialpädagogischen und psychiatrischen, zum Teil auch fremdsprachigen Fachkräfte. Die individuellen Maßnahmen werden gemeinsam und partnerschaftlich mit den Betroffenen in einem Hilfeplan entwickelt und vereinbart. Ziel dabei ist es, verloren gegangene Fähigkeiten zu aktivieren, persönliche Fähigkeiten zu stärken, Eigenverantwortung zu fördern sowie Lösungen und neue Lebensperspektiven zu entwickeln. Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung, die sich jeweils an den Bedürfnissen der betreuten Personen orientieren.

Umfang der Hilfen:

Die Hilfen beinhalten u.a. Beratung, Unterstützung und Begleitung

  • beim Umgang mit Krankheit und Gesundheitsfürsorge, sowie der Bewältigung von Krisen und Rückfällen
  • bei der Alltagsbewältigung und Haushaltsführung
  • bei der Suche nach geeigneten Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten
  • beim Umgang mit Behörden und Institutionen, sowie mit Geld und Schulden
  • bei der Freizeitgestaltung, dem Aufbau sozialer Kontakte und Teilhabe

Finanzierung

Kostenträger des Ambulant Betreuten Wohnens ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Die Kostenübernahme setzt die Antragstellung und Mitwirkung an einer umfassenden Hilfeplanung voraus und wird vom LWL als zuständigem Sozialhilfeträger gewährt. Bei Überschreitung bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen kann eine Heranziehung zur Kostendeckung erfolgen. Wir unterstützen gerne bei der Klärung und Finanzierung, sowie bei dem gesamten Antragsverfahren.