Die ambulante psychiatrische Pflege ist ein Angebot für Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen. Als verordnete Krankenkassenleistung wird sie durch psychiatrische Fachpflegekräfte unseres Pflegedienstes erbracht. Sie dient der Sicherung der ärztlichen Behandlung und/oder der Vermeidung von Klinikaufenthalten und ist in akuten psychischen Krisen oder im Anschluss an stationäre Behandlungen ein wichtiges Nachsorgeangebot. Zentrales Ziel ist der Erhalt eines selbstständigen und selbstbestimmten Lebens in der eigenen Wohnung.
Die psychiatrische Behandlungspflege als SGB V Leistung beinhaltet im Wesentlichen:
Die Verordnung der psychiatrischen Pflege kann nur durch niedergelassene Neurolog*innen/ Psychiater*innen und beim Vorliegen bestimmter psychiatrischer Diagnosen erfolgen. Die Kosten werden bis auf die gesetzlichen Zuzahlungen von den Krankenkassen übernommen. Die Verordnungsdauer beträgt maximal vier Monate. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich.
Bei längerfristigem oder umfassenderen Betreuungsbedarf kann auch das Ambulant Betreute Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe eine sinnvolle weiterführende Hilfe sein.